Wir freuen uns, unseren Ethikcodex präsentieren zu dürfen:
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CODE OF ETHICS

Wir, die Mitglieder von „MAGIC FOR CHILDREN - IT’S ALL FOR L.O.V.E“ sind überzeugt, dass ein Code of Ethics zum Grundverständnis von unserer gemeinnützigen Tätigkeit gehört. Jedes Mitglied erklärt sich mit Beitritt in unser Hilfswerk automatisch mit nachstehender Erklärung einverstanden:

 
GRUNDSÄTZE:

1.   Jedes Vereinsmitglied hat als Interessensvertreter der betroffenen Kinder tätig zu sein und deren Interessen nach besten Wissen und Gewissen zu wahren
2.   Jede Ausgabe/ Investition wird im Bewusstsein getroffen, dass wir Spendengelder zweckbestimmt verwenden müssen
3.   Jeder Mensch hat die gleiche Würde, ungeachtet seiner Abstammung, seiner Volkszugehörigkeit, seines Geschlechtes, seines Alters, seines Glaubens, seiner sozialen und wirtschaftlichen Stellung, seiner körperlichen Konstitution, seines Aussehens oder seiner sexuellen Orientierung - solange sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abspielt - oder seiner gesellschaftlichen Verpflichtung.
4.   Niemand darf sexuell belästigt oder diskriminiert werden.
5.   Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht seine Kenntnisse und sein Können im Hilfsprozess für den Einzelnen, für die Gruppe, das Gemeinwesen und die Gesellschaft zur Förderung ihrer Entwicklung und zur Lösung ihrer Beziehungskonflikte und deren Konsequenzen konstruktiv einzusetzen.
6.   Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht zur objektiven Dienstleistung unter Zurückstellung seiner persönlichen Ziele und Vorstellungen.


DATENSCHUTZ


Vertrauliche Informationen unserer Organisation, deren Mitgliedern und betroffenen Kinder werden diskret behandelt und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen geschützt. Mitarbeitende des Vereins, welche Zugang zu vertraulichen Informationen haben, dürfen diese ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeben oder sie zu anderen Zwecken verwenden.

LEITSÄTZE ETHISCHEN VERHALTENS

1.   Die Würde des Einzelnen wird geachtet.
2.   Die ethischen Werte, das Wissen und die Methodik jedes Einzelnen werden genutzt und gefördert.
3.   Es wird Alles unterlassen, was dem Verein und dessen Tätigkeit schadet.
4.   Die beruflichen und persönlichen Grenzen werden anerkannt und respektiert


VERHALTEN GEGENÜBER DER ORGANISTATIONSMITGLIEDERN

1.   Respekt und Anerkennung des Know-hows und der Arbeitsleistung von Mitgliedern und anderen Fachkräften sind im Interesse der Zusammenarbeit und einer effektiven Dienstleistung unabdingbar.
2.   Unterschiedliche Meinungen und Arbeitsweisen von Mitgliedern und anderen Fachkräften sind zu respektieren. Kritik soll in respektvoller und konstruktiver Form geübt werden.
3.   Jede Möglichkeit zum Erfahrungs-, Gedanken- und Wissensaustausch mit Mitgliedern oder mit freiwilligen Helfern soll zum Zweck der gegenseitigen Förderung genutzt werden.
4.   Verstöße gegen die Interessen der Kinder oder gegen das Vereinsethos müssen dem Vereinsvorstand zur Kenntnis gelangen. Kollegen werden gegen ungerechte Behandlung verteidigt.

 

Basel, den 12.04.2010